Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter,
ab dem 13.02.2020 hat der Gesetzgeber
die GOT ( Gebührenordnung für Tierärzte)
bzgl. des Tierärztlichen Notdienstes neu geregelt
Dies beinhaltet folgende Punkte:
- Erweiterung der als Notdienst geltenden Zeiten:
– an Werktagen von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr
– an Wochenenden von Freitag ab 18:00 bis Montag 8:00 Uhr
– davon ausgenommen sind reguläre Sprechzeiten, die in diese Zeiten fallen (bei uns also erst ab 19 Uhr)
2. Gebühren:
a) Notdienstpauschale pro Patient: ca 60,- Euro (50,- EUR zzgl MWSt)
b) Abrechnung der Leistungen je nach Uhrzeit und Aufwand nach dem 2- bis 4- fachen Satz GOT
Hintergründe für die von uns begrüßte Erhöhung der Notdienstgebühren:
Zuverlässig arbeitende Teams im
tierärztlichen Notdienst verdienen angemessene Bezahlung und
brauchen ausreichende Ruhezeiten.
Diese hat der Gesetzgeber über das
Arbeitszeitgesetz geregelt.
Dadurch muß aber zur Aufrechterhaltung
einer 24 Stunden- Bereitschaft ein Vielfaches an Personal eingestellt
werden.
Die Folge: viele Kliniken haben ihren
Klinikstatus aufgegeben.
Nun klaffen zunehmend größere Lücken
in der Bereitstellung eines tierärztlichen Notdienstes.
Nur durch ausreichende Bezahlung kann
ausreichend leistungsfähiges Personal in einem 24- stündigen
Notdienst zur Verfügung stehen.
Dies hat der Gesetzgeber nun durch die
Erneuerung der Gebührenordnung im Notdienst ermöglicht.
Im Raum Bergstraße haben wir schon
seit langer Zeit einen zuverlässigen Notdienstkreis.
Das wird auch Dank der neuen
Gebührenordnung so bleiben.