Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter,
sicher haben Sie es schon gehört: seit dem 22.11.2022 gilt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Diese gesetzliche Verordnung legt fest, in welchem Rahmen Tierärzte Leistungen berechnen können und müssen.
Basierend auf dem Gutachten eines unabhängigen Institutes von 2020 wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern von Interessengruppen, Tierärzten und dem zuständigen Ministerium ein Leistungskatalog erstellt, der sowohl moderne medizinische Verfahren enthält, die es so zum Zeitpunkt der Erstellung der letzten GOT in 1999 noch nicht gab, als auch die Preise an die heutigen Gegebenheiten angepasst.
Aus Gründen der Transparenz für den Tierhalter / die Tierhalterin muss für jede Leistung eine Ziffer der GOT angegeben werden. Leistungen, die nicht im Katalog auftauchen, wie leider viele der regulationsmedizinischen Verfahren, müssen entsprechend einer anderen Vergleichbaren GOT Ziffer und unter Berufung auf Paragraph 8 aufgeführt werden.
Aus diesem Grund hat sich bei uns bei allen regulationsmedizinischen Verfahren, aber auch z. B. bei den Impfungen, die Auflistung geändert, und, da wir an die Gebührenordnung gebunden sind, damit auch die Preise erhöht.
Dass dies in der derzeitigen Situation für viele eine weitere Belastung bedeutet, können wir gut nachvollziehen. Andererseits war eine Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zwingend notwendig, den auch in der Tiermedizin gibt es einen massiven Mangel an Fachpersonal.
Zum Verständnis ein paar Zahlen: Zwischen 1999 und 2021 ist der einfache Satz der Gebührenordnung 2 x um 12 % angehoben worden , also insgesamt um 24 %. Im gleichen Zeitraum stieg der durchschnittliche Bruttolohn in Deutschland um 43 %. mit der neuerlichen Anhebung der GOT findet also nur eine nachträgliche Anpassung an das allgemeine Lohnniveau statt, wobei hier die Inflationsrate der letzten Monate noch gar nicht berücksichtigt ist.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie sich gerne an uns wenden
Ihr Praxisteam