Weihnachtsfeier am 12.12.2023

Aufgrund unserer Weihnachtsfeier bleibt die Praxis am Nachmittag geschlossen.

In der Zeit von 16 Uhr bis 18 Uhr können Sie sich in dringenden Fällen an an die Kleintierpraxis Rabeling in Heppenheim (06252 910426) oder an die Kleintierpraxis Hagen in Auerbach (06251 788000) wenden.

Ab 18 Uhr erreichen Sie den Notdienst habenden Tierarzt über die kostenpflichtige Nummer 0900-166-955-8.

Am 13.12. sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar.

Inventur am 07.12.2023

aufgrund der Inventur vergeben wir für Donnerstag den 07.12.2023 keine Termine, sind nur eingeschränkt telefonisch erreichbar und haben die Bitte an Sie, dass Sie Medikamenten- und andere Abholungen für einen anderen Tag planen

Ihr Praxisteam

Betriebsausflug am 23.08.2023

Am 23.08.2023 bleibt die Praxis wegen unseres Betriebsausfluges geschlossen.

Für dringende Fälle übernehmen folgende Praxen die Vertretung:

  • Kleintierpraxis Dr. med. vet. Birgit Hagen

Darmstädter Straße 223 in 64625 Bensheim-Auerbach

Telefon: 06251 788000

  • Fachtierarztpraxis Bergstraße

Borsigstraße 4 in 64646 Heppenheim

Telefon: 06252 76866

Ausserhalb der Sprechzeiten ab 18 Uhr wenden Sie sich bitte wie gewohnt an den tierärztlichen Notdienst unter der Rufnummer – 0900 166 955 8

Viele Grüße

Ihr Praxisteam

Neue Gebührenordnung für Tierärzte 2022

Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter,

sicher haben Sie es schon gehört: seit dem 22.11.2022 gilt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Diese gesetzliche Verordnung legt fest, in welchem Rahmen Tierärzte Leistungen berechnen können und müssen.

Basierend auf dem Gutachten eines unabhängigen Institutes von 2020 wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern von Interessengruppen, Tierärzten und dem zuständigen Ministerium ein Leistungskatalog erstellt, der sowohl moderne medizinische Verfahren enthält, die es so zum Zeitpunkt der Erstellung der letzten GOT in 1999 noch nicht gab, als auch die Preise an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Aus Gründen der Transparenz für den Tierhalter / die Tierhalterin muss für jede Leistung eine Ziffer der GOT angegeben werden. Leistungen, die nicht im Katalog auftauchen, wie leider viele der regulationsmedizinischen Verfahren, müssen entsprechend einer anderen Vergleichbaren GOT Ziffer und unter Berufung auf Paragraph 8 aufgeführt werden.

Aus diesem Grund hat sich bei uns bei allen regulationsmedizinischen Verfahren, aber auch z. B. bei den Impfungen,  die Auflistung geändert, und,  da wir an die Gebührenordnung gebunden sind, damit auch die Preise erhöht.

Dass dies in der derzeitigen Situation für viele eine weitere Belastung bedeutet, können wir gut nachvollziehen. Andererseits war eine Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zwingend notwendig, den auch in der Tiermedizin gibt es einen massiven Mangel an Fachpersonal.

Zum Verständnis ein paar Zahlen: Zwischen 1999 und 2021 ist der einfache Satz der Gebührenordnung 2 x um 12 % angehoben worden , also insgesamt um 24 %. Im gleichen Zeitraum stieg  der durchschnittliche Bruttolohn in Deutschland um 43 %. mit der neuerlichen Anhebung der GOT findet also nur eine nachträgliche Anpassung an das allgemeine Lohnniveau statt, wobei hier die Inflationsrate der letzten Monate noch gar nicht berücksichtigt ist.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie sich gerne an uns wenden

Ihr Praxisteam

Inventur am 14.12.2022

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund der Inventur vergeben wir für Mittwoch den 14.12.2022 keine Termine, sind nur eingeschränkt telefonisch erreichbar und haben die Bitte an Sie, dass Sie Medikamenten- und andere Abholungen für einen anderen Tag planen

Ihr Praxisteam

Kostenpflichtige Notdienst-Nummer

Seit 01.07.2022 erreichen Sie in dringenden Notfällen die notdiensthabende Kleintierpraxis des Notdienstkreises Bergstraße unter folgender kostenpflichtiger Nummer:

0900-1-669-558 (1,99 EUR/Min aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunk abweichend)

Notdienstzeiten:

Werktags von 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr und am Wochenende 24Std. Sollte Ihr Anruf nicht direkt entgegengeommen werden, kann eventuell bereits ein anderer Anrufer in der Leitung sein oder eine akute Vrsorgung die Entgegenahme unmöglich machen. Probieren Sie es daher bitte nach einigen Minuten erneut (ggf mehrfach).

Betriebsausflug 30.11.2022

Liebe Kundinnen und Kunden,

am Mittwoch den 30.11.2022 ist unsere Praxis ab 13 Uhr wegen unseres Betriebsausfluges geschlossen .

Die Vertretung für dringende Fälle übernehmen:

Fachtierarztpraxis Heppenheim (06252 76866)

und

Tierarztpraxis Dr. Rabeling Heppenheim (06252 910426)

coronabedingte Praxisabläufe

  • aktuell können wir nur einer Begleitung pro Tier in die Praxisräume Einlass gewähren (wenn möglich keine Kinder oder ältere Personen)
  • Im Behandlungsraum werden die Tiere generell von Mitarbeitern gehalten
  • Wenn Sie einen Termin haben, melden Sie sich bitte telefonisch an, wenn Sie vor der Tür stehen, damit wir die Raumverteilung besser koordinieren können
  • Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie an generellen Krankheitssymptomen leiden. Ein Mitarbeiter nimmt dann Ihr Tier an der Eingangstür in Empfang.

SARS-CoV-2 / COVID-19 / “Coronavirus”

Laut Friedrich-Loeffler-Institut gibt es aktuell keine Hinweise darauf, dass Haus- und Nutztiere eine besondere Rolle spielen und es sind auch keine Infektionen bekannt. Dennoch sollten grundlegende Prinzipien der Hygiene beachtet werden (Hände gründlich mit Seife waschen).

Den vollständigen Artikel des FLI finden Sie hier

Die neue Gebührenordnung im Notdienst

Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter,

ab dem 13.02.2020 hat der Gesetzgeber die GOT ( Gebührenordnung für Tierärzte) bzgl. des Tierärztlichen Notdienstes neu geregelt

Dies beinhaltet folgende Punkte:

  1. Erweiterung der als Notdienst geltenden Zeiten:

– an Werktagen von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr

– an Wochenenden von Freitag ab 18:00 bis Montag 8:00 Uhr

– davon ausgenommen sind reguläre Sprechzeiten, die in diese Zeiten fallen (bei uns also erst ab 19 Uhr)

2. Gebühren:

a) Notdienstpauschale pro Patient: ca 60,- Euro (50,- EUR zzgl MWSt)

b) Abrechnung der Leistungen je nach Uhrzeit und Aufwand nach dem 2- bis 4- fachen Satz GOT

Hintergründe für die von uns begrüßte Erhöhung der Notdienstgebühren:

Zuverlässig arbeitende Teams im tierärztlichen Notdienst verdienen angemessene Bezahlung und brauchen ausreichende Ruhezeiten.

Diese hat der Gesetzgeber über das Arbeitszeitgesetz geregelt.

Dadurch muß aber zur Aufrechterhaltung einer 24 Stunden- Bereitschaft ein Vielfaches an Personal eingestellt werden.

Die Folge: viele Kliniken haben ihren Klinikstatus aufgegeben.

Nun klaffen zunehmend größere Lücken in der Bereitstellung eines tierärztlichen Notdienstes.

Nur durch ausreichende Bezahlung kann ausreichend leistungsfähiges Personal in einem 24- stündigen Notdienst zur Verfügung stehen.

Dies hat der Gesetzgeber nun durch die Erneuerung der Gebührenordnung im Notdienst ermöglicht.

Im Raum Bergstraße haben wir schon seit langer Zeit einen zuverlässigen Notdienstkreis.

Das wird auch Dank der neuen Gebührenordnung so bleiben.