Die neue Gebührenordnung im Notdienst

Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter,

ab dem 13.02.2020 hat der Gesetzgeber die GOT ( Gebührenordnung für Tierärzte) bzgl. des Tierärztlichen Notdienstes neu geregelt

Dies beinhaltet folgende Punkte:

  1. Erweiterung der als Notdienst geltenden Zeiten:

– an Werktagen von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr

– an Wochenenden von Freitag ab 18:00 bis Montag 8:00 Uhr

– davon ausgenommen sind reguläre Sprechzeiten, die in diese Zeiten fallen (bei uns also erst ab 19 Uhr)

2. Gebühren:

a) Notdienstpauschale pro Patient: ca 60,- Euro (50,- EUR zzgl MWSt)

b) Abrechnung der Leistungen je nach Uhrzeit und Aufwand nach dem 2- bis 4- fachen Satz GOT

Hintergründe für die von uns begrüßte Erhöhung der Notdienstgebühren:

Zuverlässig arbeitende Teams im tierärztlichen Notdienst verdienen angemessene Bezahlung und brauchen ausreichende Ruhezeiten.

Diese hat der Gesetzgeber über das Arbeitszeitgesetz geregelt.

Dadurch muß aber zur Aufrechterhaltung einer 24 Stunden- Bereitschaft ein Vielfaches an Personal eingestellt werden.

Die Folge: viele Kliniken haben ihren Klinikstatus aufgegeben.

Nun klaffen zunehmend größere Lücken in der Bereitstellung eines tierärztlichen Notdienstes.

Nur durch ausreichende Bezahlung kann ausreichend leistungsfähiges Personal in einem 24- stündigen Notdienst zur Verfügung stehen.

Dies hat der Gesetzgeber nun durch die Erneuerung der Gebührenordnung im Notdienst ermöglicht.

Im Raum Bergstraße haben wir schon seit langer Zeit einen zuverlässigen Notdienstkreis.

Das wird auch Dank der neuen Gebührenordnung so bleiben.